Die Eingliederungshilfe nach SGB IX richtet sich an Familien mit Kindern oder Jugendlichen mit (drohender) Behinderung. Wir begleiten sie bei der Alltagsbewältigung, fördern Fähigkeiten und Selbstständigkeit, unterstützen bei Behördenkontakten und schaffen Zugänge zu Bildung, Freizeit und sozialem Umfeld.
Posthausweg 5/7
13589 Berlin
Die Eingliederungshilfe unterstützt den jungen Menschen mit (drohender) Behinderung dabei, sich bestmöglich in alle Bereiche der Gesellschaft zu integrieren. Gemeinsam mit der betreuenden Fachkraft werden die psychischen, physischen und sozialen Fähigkeiten des Kindes, Jugendlichen und jungen Volljährigen herausgearbeitet und weiter gefördert. Auch die Ressourcen der Familie und des sozialen Umfeldes des jungen Menschen werden ermittelt und gestärkt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vielfältig und orientieren sich am Bedarf des begleiteten Menschen. Sie umfassen
Das Angebot der Eingliederungshilfe richtet sich an Eltern mit Kindern oder Jugendlichen und junge Volljährige, bei denen eine körperliche und / oder geistige Behinderung vorliegt oder die von einer wesentlichen körperlichen und / oder geistigen Behinderung bedroht sind.
Das Angebot der Eingliederungshilfe basiert auf dem Paragraphen 113 SGB IX. Die Hilfe wird je nach Bedarf unterschiedlichen Leistungstypen zugeordnet (Sozialassistenz I–III).
Ziel der Eingliederungshilfe ist es,
oder
oder
Hierzu gehört insbesondere,
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche bzw. für junge Volljährige (sofern diese Jugendhilfe erhalten) können beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
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Trialog Jugendhilfe gGmbH
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